Reisebedingungen und Hinweise
Diese Reisebedingungen die bei Buchung von Ihnen anerkannt werden,
regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie gelten für die von IDEE-Reisen vermittelten Pauschalangebote
auf der Grundlage des Angebots. Persönliche Daten unserer Gäste werden an
Dritte (Beherbergungsstätten, Beförderer) nur weitergegeben, soweit die
Weitergabe zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung im Rahmen des Reisevertrages
notwendig wird.
1. Abschluß des Reisevertrages
Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluß
eines Reisevertrages unter Einbeziehung der Reise- und Zahlungsbedingungen. Mit
der Reiseanmeldung bieten Sie IDEE-Reisen den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die
Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.
Sie erfolgt für alle durch den Anmelder in der
Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Sofern der Anmelder
ausdrücklich und gesondert erklärt, für die vertraglichen Verpflichtungen aller
angemeldeten Personen einzustehen, haftet er dafür
neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern. Der Reisevertrag wird für IDEE-Reisen verbindlich, wenn wir Ihnen bzw. Ihrer
Buchungsstelle die Reiseanmeldung schriftlich bestätigt haben. Die Bestätigung
erfolgt bei oder unverzüglich nach Vertragsschluß.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt
ein neues Angebot von IDEE- Reisen vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen
gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes
zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist IDEE-Reisen
die Annahme erklärt.
2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des
Reisepreises, mindestens 15,-EUR pro Objekt jedoch nicht mehr als 250,-EUR pro
Person/Objekt. Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der
Differenzbetrag zwi-schen Anzahlung und Reisepreis
ist bei Abholung der Reiseunterlagen bzw. bei Versand der Reiseunterlagen auf
dem Postweg 30 Tage vor Reiseantritt (Zahlungseingang bei IDEE) zu bezahlen.
Diese Restzahlung ist vom Endverbraucher nur gegen Aushändigung eines
Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten.
Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine
Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75,- EUR nicht, so darf der
volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt
werden.
3. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen
und auch die hierauf bezugnehmen-den Angaben in der
Reisebestätigung verbindlich. Abänderungen der Leistungsbeschreibungen und Nebenabreden sind von IDEE-Reisen
schriftlich zu bestätigen. Für Angaben in Prospekten von Hotels
, Pensionen und anderen Ferienobjekten können wir keine Haftung
übernehmen, auch wenn sie von uns oder unseren
Vertretern ausgegeben oder den Reise-unterlagen
beigelegt werden. Die Preise sind jeweils für das beschriebene Objekt
berechnet. Die Wohneinheiten dürfen nur mit der im Prospekt angegebenen Anzahl
von Erwachsenen und Kindern belegt werden. Der vereinbarte Preis deckt die im
Prospekt beschriebenen Leistungen. Nebenkosten für Strom, Gas, Wasser Reinigung usw. sind beim Vermieter direkt zu
bezahlen, sofern diese im Prospekt nicht aufgeführt sind. Die genannten Preise
für Heizung , Wasser, Strom und Gas sind circa-Preise. Bei weiter steigenden Energiekosten kann der
am Ort zu zahlende Betrag höher sein, als er im Prospekt/Angebot angegeben ist.
Bei Sonderangeboten sind die Nebenkosten für die volle Dauer des Aufenthaltes
zu bezahlen. Die Kurtaxe ist in jedem Fall vom Mieter am Ferienort zu
entrichten, soweit nichts anderes vermerkt ist. Bei Schlüsselabholung kann ein
angemessener Betrag (Kaution) zur Verrechnung bei Mietende erhoben werden.
Dieser Betrag wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes und nach
Ablieferung des Schlüssels zurückerstattet und kann ggf. mit entstehenden
Nebenkosten verrechnet werden. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Leistungsgebers
bleiben unberührt. Der Mieter verpflichtet sich, Wohneinheit und Inventar sowie
die evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich und mit größtmöglicher Sorgfalt
zu behandeln. Benutzungshinweise oder Aushänge am Mietobjekt sind zu befolgen.
Selbst oder von einem Mitbewohner verursachte Schäden müssen ersetzt werden;
der Mieter hat die Beweispflicht des Nichtverschuldens. Haustiere dürfen nur
nach vorheriger Erlaubnis des Vermieters mitgebracht werden. Eventuelle Kosten
dafür sind direkt beim Vermieter zu entrichten. Eine Verlängerung der
Aufenthaltsdauer ist nur nach Zustimmung von IDEE-Reisen
möglich. Sollten Sie dieselbe Ferienwohnung/ dasselbe Ferienhaus wieder mieten
wollen, so sind Sie verpflichtet dies solange über IDEE-Reisen
vorzunehmen, wie ein Vertragsverhältnis mit dem Mietobjekt besteht,
anderenfalls IDEE-Reisen für die entgangene Provision schadlos zu halten ist.
Für die Anreise/Abfahrt gelten die im Leistungsangebot angegebenen
Zeiten. Abweichende Anreisezeiten sind rechtzeitig beim Vermieter anzumelden.
Abreise am Abreisetag bis 10.00 Uhr.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig
werden und nicht von IDEE-Reisen wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen und
Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. IDEE-Reisen ist
verpflichtet, Sie von Leistungsänderungen und
-abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen ,
sofern ihr dies möglich ist und die Änderungen und Abweichungen nicht lediglich
geringfügig sind. IDEE-Reisen behält sich vor, die
ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-
oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw.
pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluß
der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4
Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder
einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat IDEE-Reisen
den Reisenden unverzüglich , spätestens jedoch 21 Tage
vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem
Zeitpunkt sind nicht zulässig. Falls Preiserhöhungen 5% übersteigen oder im
Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der
Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn IDEE-Reisen
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem
Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der
Erklärung von IDEE-Reisen über die Preiserhöhung bzw.
Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen , Ersatzpersonen
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die
Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse und aus Beweissicherungsgründen
in jedem Fall schriftlich erfolgen. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder
treten Sie die Reise nicht an, so können wir einen angemessenen Ersatz für die
getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Unser pauschalisierter Anspruch auf Ersatz (Rücktrittsgebühr)
beträgt:
- bei Anmietung von Privat-/Hotelzimmern ohne daß ein Pauschalarrangement vorliegt
ab 3. Tag vor Reiseantritt 80%
des Mietpreises
- bei Anmietung von Ferienwohnungen/-häusern
bis 45 Tage vor Mietbeginn 10%
des Reisepreises, mindestens jedoch 25,- EUR pro Mietobjekt
44-30 Tage vor Mietbeginn 25%
des Reisepreises, mindestens jedoch 35,- EUR pro Mietobjekt
9- 7 Tage vor Mietbeginn 40% des Reisepreises pro
Mietobjekt
6 Tage vor bis Mietbeginn
einschließlich bei Nichtanreise 80% des Reisepreises pro Mietobjekt
bei Wiederbelegung des
Mietobjektes zahlen Sie in jedem Fall 10% des Reisepreises, mindestens jedoch
25,- EUR pro
Mietobjekt als
Bearbeitungsgebühr
- bei Pauschalarrangements einschließlich Gruppenreisen
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
des Reisepreises je Teilnehmer
29-14 Tage vor Reisebeginn 40%
des Reisepreises je Teilnehmer
13- 7 Tage vor Reisebeginn 60 %
des Reisepreises je Teilnehmer
6 Tage vor bis Reisebeginn 80% des Reisepreises je Teilnehmer
bei Nichtanreise 100% des
Reisepreises je Teilnehmer
Ist bei Gruppenreisen eine
Mindestteilnehmerzahl vorgeschrieben und kann diese vom Kunden nicht erreicht
werden, ist
trotzdem der volle Reisepreis
zu entrichten, sofern keine Stornierung erfolgte.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, daß kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
5.2. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung.
5.3. Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, daß
statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag
eintritt. IDEE-Reisen kann dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder
seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie gegenüber IDEE-Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die
durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.4. Bearbeitungs-/Rücktritts- u. Umbuchungsgebühren sind sofort
fällig.
5.5. Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf anteilige
Rückerstattung des Miet-/Reisepreises.
6. Rücktritt und Kündigung durch IDEE-Reisen
IDEE-Reisen
kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der
Reise den Reisevertrag kündigen:
-ohne
Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von IDEE-Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt IDEE-Reisen,
so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muß
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
- bis 2 Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteil-nehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist IDEE-Reisen
verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurch-führung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen
und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich sein, daß die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat IDEE-Reisen
Sie davon zu unterrichten.
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl IDEE-Reisen als auch der Reisende den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann IDEE-Reisen
für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist IDEE-Reisen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu
treffen, insbesondere , falls der Vertrag die
Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden
zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien
je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die
Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
7. Haftung
IDEE-Reisen
haftet nicht für Schäden, die Sie im Mietobjekt erleiden oder anrichten.
Ansprüche gegen IDEE-Reisen und deren Vertragspartner
bestehen nicht, wenn ein Mietobjekt nicht Ihren Vorstellungen entspricht.
Auskünfte und Beschrei-bungen zu Mietobjekten werden
von IDEE-Reisen nach bestem Wissen und Gewissen,
jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit abgegeben. Eine eventuelle Haftung des
Vermieters von Ferienwohnungen/-häusern oder IDEE-Reisen
kann die vereinbarte Mietpreishöhe von Ferienwohnungen/-häusern nicht
überschreiten.
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung
im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt IDEE-Reisen
insoweit Fremdleistungen, sofern sie in der Reiseausschreibung und in der
Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Sie haftet daher nicht für die
Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in
diesem Fall nach den Beförderungs-bestimmungen dieser
Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf
Wunsch zugänglich zu machen sind.
Die vertragliche Haftung von IDEE-Reisen für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit IDEE-Reisen
für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
IDEE-Reisen
haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung
ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
Ein Schadensersatzanspruch gegen IDEE-Reisen
ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf
die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein
Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter
bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
8. Gewährleistung
8.1 Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende
Abhilfe verlangen. IDEE-Reisen kann auch in der Weise
Abhilfe schaffen, daß sie eine gleichwertige
Ersatzleistung erbringt. IDEE-Reisen kann die Abhilfe
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
8.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der
Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen
(Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur
Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen
Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der
Reisende schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.
8.3. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet
IDEE-Reisen innerhalb einer angemessenen Frist keine
Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den
Reisevertrag - in seinem eigenen
Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche
Erklärung- kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines
Mangels aus wichtigem, für IDEE-Reisen erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer
Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder
von IDEE-Reisen verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden
gerechtfertigt wird. Er schuldet IDEE-Reisen den auf
die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises,
sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
8.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der
Reise beruht auf einem Umstand, den IDEE-Reisen nicht
zu vertreten hat.
9. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt
der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
Minderung nicht ein.
10. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der
Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der
Reise gegenüber IDEE-Reisen geltend zu machen. Nach
Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die
Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der
Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag
gehemmt, an dem IDEE-Reisen die Ansprüche schriftlich
zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
11. Paß-,Visa- und Gesundheitsvorschriften
IDEE-Reisen
steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Paß-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu
unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft.
IDEE-Reisen
haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende IDEE-Reisen mit der
Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß IDEE-Reisen die Ver-zögerung zu
vertreten hat.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der
Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine
schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von IDEE-Reisen
bedingt sind.
12. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer
Reiserücktrittskostenversicherung, sowie einer Reisegepäck- und Reisekranken-versicherung. Die genannten Versicherungen
können bei IDEE-Reisen abgeschlossen werden.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Rechtsverhältnis
zwischen Besteller, Vermieter und IDEE-Reisen
entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Dresden.